Zur Demokratur? Bitte hier entlang…

Ich kann gerade gar nicht inWorte fassen, wie wütend mich das Lesen dieser Zeilen hier macht:

Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, “in Echtzeit” direkt beim Provider auf die IP-Adressen der “Nutzer” des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren auf heise.de

Das ist nicht mehr nur blanke Inkompetenz gepaart mit Ahnungslosigkeit – das ist einfach nur ein vorsätzlicher und boshafter Verstoß gegen bestehende Grundrechte! Ich weiß zwar nicht, wohin das führen soll, aber die Richtung gefällt mir ganz und gar nicht.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einen Artikel von Malte verweisen:
Warum ich beim Verfassungsschutz arbeite

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